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Datenschutzinformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Deutschlandticket-Abo

Bedingungen für den Ticketbezug im Abo des Deutschlandtickets


1. Vertragspartner

Vertragspartner sind der Abonnent und das jeweilige Verkehrsunternehmen, von dem der
Abo-Antrag durch Ausgabe des Deutschlandtickets angenommen wird.

2. Zustandekommen des Vertrages und Vertragsdauer
(1) Der Abo-Antrag umfasst den Bestellschein mit SEPA-Lastschriftmandat für die Einlösung
wiederkehrender SEPA-Lastschriften und wird von den Verkehrsunternehmen als Vordruck,
Download oder elektronisches Online-Formular bereitgestellt.
(2) Den Verkehrsunternehmen steht es frei, z. B. im Rahmen des Online-Vertriebs, neben dem
papiergebundenen SEPA-Mandat mit eigenhändiger Original-Unterschrift optional auch ein
elektronisches SEPA-Mandat anzubieten und zu akzeptieren.
(3) Der Antragsteller erklärt durch Abgabe des vollständig ausgefüllten Bestellscheins und der
gleichzeitigen Erteilung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats, einen Abonnementvertrag
über das Deutschlandticket abschließen zu wollen. Er ermächtigt zugleich den
Vertragspartner, das Fahrgeld in Höhe des jeweils gültigen Tarifs monatlich von seinem in
einem SEPA-Teilnehmerland geführten Girokonto einzuziehen.
(4) Bei minderjährigen Antragstellern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters für den
Antrag und das SEPA-Lastschriftmandat erforderlich, auch wenn der Antragsteller zugleich
Kontoinhaber ist. Es steht dem Verkehrsunternehmen frei, einen Vertragsschluss mit einem
minderjährigen Kontoinhaber abzulehnen.
(5) Das SEPA-Mandat kann auch von einem Dritten erteilt werden. Es steht dem
Verkehrsunternehmen frei, einen Vertragsschluss abzulehnen, wenn der Antragsteller nicht
zugleich Kontoinhaber ist. Ein Kontoinhaber, der nicht Abonnent ist, haftet mit dem Fahrgast
gemeinsam als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Zahlungsverpflichtungen des
Abonnenten aus dem Deutschlandticket-Vertrag. Er kann die Erteilung eines SEPA-Mandates
jederzeit in Textform widerrufen. Den Verkehrsunternehmen steht es frei, auch einen
mündlichen Widerruf anzunehmen. Mit Zugang des Widerrufs endet die Haftung des
Kontoinhabers.
(6) Vor der Übergabe oder Übersendung des Deutschlandtickets ist eine Bonitätsprüfung des
Kontoinhabers durch das ausgebende Verkehrsunternehmen möglich. Bei einer negativen
Auskunft ist das Verkehrsunternehmen nicht verpflichtet, den Abo-Antrag anzunehmen.
(7) Der Vertrag kommt mit Zugang des Deutschlandtickets beim Abonnenten zustande. Das
Verkehrsunternehmen trifft seinerseits alle Voraussetzungen dafür, dass ein Zugang binnen
zwei Wochen nach Abgabe des Bestellscheins stattfinden kann. Lehnt das
Verkehrsunternehmen den Antrag ab, so ist der Antragsteller binnen derselben Frist über
diese Ablehnung zu informieren.
(8) Konnte der Postversand der Abo-Tickets wegen nicht zutreffender, unvollständiger oder
nicht mehr aktueller Angaben insbesondere zur Anschrift nicht vollzogen werden, so werden
die aktuell zur Auslieferung anstehenden Tickets bei der ausgebenden Stelle für den
Abonnenten zur Abholung oder für eine weitere Zusendung hinterlegt.
(9) Das Deutschlandticket gilt für unbestimmte Zeit und kann monatlich bis zum 10. Eines
Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden.

3. Abo-Beginn, Nutzungsberechtigung und Vertragsverlängerung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Beginn des ersten Monats nach Zugang der Abotickets
bzw. Wertmarken beim Abonnenten, sofern die Bestellung einschließlich eines rechtsgültigen
SEPA-Lastschriftmandates bei dem Verkehrsunternehmen vorliegt und die Bonitätsprüfung
des Kontoinhabers positiv ausfällt.

(2) Die Nutzung des Deutschlandtickets ist nur gestattet, solange die Zahlungspflichten
vollständig und regelmäßig erfüllt werden.

(3) Der Abonnent hat Fehler des ihm überlassenen Abotickets bzw. Wertmarken unverzüglich
bei der Ausgabestelle anzuzeigen.

(4) Bereits ausgelieferte, aber noch nicht bezahlte Abotickets bzw Wertmarken des
Deutschlandtickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Verkehrsunternehmens.
(5) Eine Unterbrechung des Abonnementbezugs ist nicht möglich.

4. Zahlungsbedingungen, Konto-, Adress- und Vertragsänderung
(1) Die Abbuchung der fälligen Beträge erfolgt auf Basis der jeweils zum Zeitpunkt der
Abbuchung gültigen Beförderungsentgelte (Tarife).

(2) Die ausgebende Stelle informiert den Abonnenten über den Abbuchungstermin.

(3) Änderungen der persönlichen Daten des Abonnenten, wie z. B. der Adresse, werden
jeweils zum 1. eines Kalendermonats berücksichtigt, sofern die Änderungsmitteilung bis
spätestens zum 15. des Vormonats in Textform vorliegt. Es steht den Verkehrsunternehmen
frei, auch eine mündliche Änderung anzunehmen. Eine Änderung der Bankverbindung bedarf
der Einreichung eines vom Kontoinhaber unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats
(Vordruck, Download oder elektronisches Online-Formular des Verkehrsunternehmens). Eine
Änderung des SEPA-Lastschriftmandats ist nur unter Berücksichtigung der Bedingungen von
Nr. 3. (6) zulässig.

5. Fristgemäße Abbuchung, Rücklastschrift, Zahlungsverzug
(1) Kann ein fälliger Monats- oder Jahresbetrag zu dem unter Ziff. 4 (2) genannten Zeitpunkt
aus Gründen, die vom Abonnenten zu vertreten sind, nicht von dem im SEPA
Lastschriftmandat angegebenen Girokonto abgebucht werden, befindet sich der Abonnent in
Zahlungsverzug.
(2) Der im Zahlungsverzug befindliche Abonnent ist verpflichtet, den fälligen Betrag
unverzüglich aktiv auszugleichen.

(3) Das Verkehrsunternehmen ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, das
Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die Tickets zu sperren, sofern der Abonnent auch
nach einer Mahnung den Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Mahnung
bezahlt. Im Falle der Nicht-Zahlung ist der Gesamtbetrag der bereits ausgegebenen Tickets
bzw. Wertmarken sofort fällig.

(4) Für die Mahnung und jede Zahlungserinnerung wird ein Bearbeitungsentgelt gemäß
Anlage 3 erhoben. Darüber hinaus sind die mit der Rücklastschrift verbundenen Gebühren und
Kosten vom Kontoinhaber zu zahlen.

(5) Das jeweils durchführende Unternehmen ist berechtigt, Antragsteller, bei denen bei
früheren Abonnements Zahlungsunregelmäßigkeiten aufgetreten sind, von einer erneuten
Teilnahme am Abonnementbezug/Lastschriftverfahren auszuschließen.

6. Kündigung durch den Abonnenten
6.1 Ordentliche Kündigung
(1) Das Deutschlandticket gilt für unbestimmte Zeit und kann monatlich bis zum 10. eines
Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf
der Textform oder der elektronischen Form (bspw. über einen Kündigungsbutton o. ä.), es
steht den Verkehrsunternehmen frei, auch eine mündliche Kündigung anzunehmen.

(2) Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten
vertragsmäßigen Rate.

6.2 Außerordentliche Kündigung
Das gesetzlich verankerte Recht zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem Grund, z.
B. wegen Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages, etwa bei Preiserhöhungen,
bleibt ungeachtet der obigen Regelungen unberührt.

7. Kündigung durch das Verkehrsunternehmen
7.1 Ordentliche Kündigung

Der Vertrag zum Bezug eines Deutschlandtickets ist bis zum 10. des Monats zum Monatsende
kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform oder der elektronischen Form (bspw. über einen
Kündigungsbutton o. ä.). Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf
des dann folgenden Monats.

7.2 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Verkehrsunternehmen ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt
insbesondere dann vor, wenn eine Abbuchung gemäß Nr. 4 nicht möglich ist oder der
Abonnent Änderungen seines Status (z. B. Ende des Berechtigungszeitraumes) dem
Verkehrsunternehmen nicht angezeigt hat. Ebenso ist eine außerordentliche Kündigung
möglich, wenn bereits zwei vom Abonnenten zu verantwortende Rücklastschriften innerhalb
von 6 Monaten entstanden sind und der Abonnent darauf hingewiesen wurde, dass im Falle
einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird,
oder wenn eine Bonitätsprüfung des SEPA-Lastschriftinhabers durch ein zugelassenes
Inkassounternehmen zu dem Ergebnis geführt hat, dass Zweifel an der Bonität des
Kontoinhabers bestehen.

(2) Der wiederholte Verlust von Abotickets berechtigt das Verkehrsunternehmen ebenfalls zur
fristlosen Kündigung.

(3) Der Abonnent ist unverzüglich zur Rückgabe bereits ausgegebener Abotickets verpflichtet.

(4) Das gesetzlich verankerte Recht zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem
Grund, z. B. wegen Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages, etwa einer
Preisänderung, bleibt ungeachtet der obigen Regelungen unberührt.

8. Speicherung von Abonnentendaten und Datenschutz
(1) Die sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Daten und Informationen
werden beim jeweiligen Verkehrsunternehmen zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung
(Abwicklung des Vertragsverhältnisses) gemäß den geltenden Vorschriften zum Datenschutz
verarbeitet – dies umfasst ebenso rechtlich zulässige und alle rechtlich vorgegebenen
Übermittlungen. Dies kann auch durch einen vom jeweiligen Verkehrsunternehmen
beauftragten Dienstleister geschehen.

(2) Ferner dürfen die Daten an von den Verkehrsunternehmen oder dem Dienstleister
beauftragte Unternehmen oder Personen zum Zwecke der Bonitätsprüfung, der
Vertragsdurchführung sowie der Geltendmachung, Verfolgung und Durchsetzung ihrer
Ansprüche weitergegeben werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt
nicht.

(3) Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der WestfalenTarif GmbH (z. B.
http://www.westfalentarif.de/de/datenschutz/) sowie in allen Beratungszentren der jeweiligen
Verkehrsunternehmen oder unserer Niederlassung (Willy-Brandt-Platz 2, 33602 Bielefeld).

9. Verlust oder Zerstörung
(1) Bei Verlust oder Zerstörung von Abotickets werden die monatlichen Beträge weiterhin
abgebucht. Der Abonnent erhält, wenn er den Verlust schriftlich anzeigt oder persönlich in der
Ausgabestelle erscheint, Ersatztickets/Ersatzwertmarken für die verlorenen oder zerstörten
Tickets. Für die Ausgabe der Ersatztickets/Ersatzwertmarken kann die ausgebende Stelle eine
Bearbeitungsgebühr erheben.

(2) Für abhanden gekommene oder zerstörte Abo-Tickets bzw. Wertmarken wird Fahrgeld
nicht erstattet. Der wiederholte Verlust von Abo-Tickets oder Wertmarken berechtigt das
Verkehrsunternehmen ebenfalls zur fristlosen Kündigung.

(3) Die als abhanden gekommenen oder als zerstört gemeldeten Abo-Tickets oder
Wertmarken sind ungültig. Bei Wiederauffinden sind sie unverzüglich an das ausgebende
Verkehrsunternehmen zurückzugeben.

10. Erstattung
1. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wird nur im Fall einer mit Bettlägerigkeit
verbundenen Krankheit von über 15 Tagen Dauer vorgenommen, die vom Abonnent durch
Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung des Krankenhauses und des
entsprechenden Tickets nachgewiesen werden muss. Zur Errechnung des zu erstattenden
Betrages wird je Ausfalltag von dem für das Abo-Ticket entrichteten Beförderungsentgelt 1/30
abgezogen.

2. Eine Unterbrechung des Abonnements durch Urlaub ist nicht möglich.


Nutzung von Abo-Chipkarten
1. Prüfung der Fahrberechtigung
Bei jedem Fahrtantritt in einem Bus ist die Fahrtberechtigung eines (((eTickets/Chipkarte an
einem eTicket-Lesegerät prüfen zu lassen. Die optische und akustische Bestätigung des
Lesegerätes ist abzuwarten. Bei einer Kontrolle durch das Prüfpersonal ist die Chipkarte dem
Prüfpersonal zur elektronischen Prüfung auszuhändigen.

2. Kartenrückgabe
Die Abo-Chipkarte ist spätestens 15 Tage nach Ablauf des Abonnements an das ausgebende
Verkehrsunternehmen zurückzugeben.

3. Pflichten bei missbräuchlicher Verwendung
Stellt der Nutzer den Verlust seiner Abo-Chipkarte oder eine missbräuchliche Verwendung
seiner Abo-Chipkarte fest, hat er unverzüglich die ausgebende Stelle zu informieren. Die als
abhanden gekommene oder als zerstört gemeldete Chipkarte ist ungültig und wird elektronisch
gesperrt. Bei Wiederauffinden ist sie unverzüglich an die ausgebende Stelle zurückzugeben.
Der Nutzer erhält gegen Gebühr eine Ersatzkarte (siehe Punkt 3 der Anlagen zu den
Tarifbestimmungen).

4. Umgang mit nicht lesbaren Chipkarten
Ist eine Chipkarte nicht lesbar und trifft keiner der in den Beförderungsbedingungen
Nahverkehr NRW unter Ziffer 7.3 Absätze 1 und 2 beschriebenen Punkte zu, so greifen
folgende Regelungen:

4.1 Kontrolle durch das Prüfpersonal
Verkehrsunternehmenseigene Chipkarten ohne zusätzliche Applikation
Bei einer Kontrolle über Prüfpersonal wird eine verkehrsunternehmenseigene Chipkarte ohne
zusätzliche Applikationen eingezogen und die Fahrgastdaten erhoben. Dem Fahrgast wird ein
für 14 Tage gültiges ErsatzTicket ausgestellt, das ihm die Nutzung des ÖPNV ohne zusätzliche
Kosten ermöglicht. Zudem wird ihm eine Bescheinigung mit den Erläuterungen des Vorgehens
ausgehändigt. Die eingezogene Chipkarte wird im Backoffice des vertragsbetreuenden
Verkehrsunternehmens geprüft und dem Fahrgast, sollte er ein gültiges Ticket besessen
haben, eine neue Chipkarte binnen 14 Tagen ab Kontrolle kostenfrei übermittelt.

Multi-applikative Chipkarten und Chipkarten, die nicht im Besitz eines
Verkehrsunternehmens stehen:
Bei der Kontrolle einer multi-applikativen Chipkarte oder einer Chipkarte, die nicht im Eigentum
eines Verkehrsunternehmens befindlich ist, wird durch das Prüfpersonal ein „vorläufiges
Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)“ gemäß der Beförderungsbedingungen Nahverkehr
NRW ausgestellt. Der Ticketinhaber wird aufgefordert, sich mit seiner Ticketausgabestelle in
Verbindung zu setzen, um die Chipkarte umzutauschen. Dem kontrollierenden
Verkehrsunternehmen ist durch den Kunden oder die ausgebende Stelle nachzuweisen, dass
die Chipkarte gültig ist. In diesem Fall wird das „vorläufige EBE“ niedergeschlagen.

4.2 Einstiegskontrollsysteme (EKS)
Bei EKS wird eine Chipkarte unabhängig von ihrer Ausgabeart nicht eingezogen. Der Fahrgast
wird aufgefordert, bei seiner vertragsbetreuenden Ausgabestelle die defekte Chipkarte
einzureichen und eine neue Chipkarte zu beantragen. Hierzu wird dem Fahrgast ein Beleg
ausgehändigt, dass seine Chipkarte nicht lesbar war, wie er einen Ersatz bekommt und dass
ihm die Kosten für zusätzliche Tickets bei Nachweis der Gültigkeit seines eTickets erstattet
werden. Der Nachweis ist entweder durch den Fahrgast selbst oder durch seine
vertragsbetreuende Ausgabestelle zu erbringen. Der Fahrgast muss in finanzieller Vorleistung
Tickets des Regeltarifs für seine Fahrten erwerben. Die Erstattung der Tickets des Regeltarifs
wird bei allen den Tarif verkaufenden Verkehrsunternehmen vorgenommen.

5 Datenschutzhinweise für Abo-Chipkarten
5.1 Kartenhinweise
Abo-Chipkarten werden als elektronische Tickets ausgegeben und gelten als Fahrausweis.
Verwendet wird der bundesweite Standard „eTicket Deutschland“. Auf dem Chip des eTickets
werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit, zeitliche Gültigkeit,
Kartennummer, Vorname und Name, , Geburtsdatum) verschlüsselt gespeichert. Das
Verschlüsselungsverfahren wird laufend auf seine Sicherheit überprüft.

5.2 Nutzungsdaten
Durch die Verwendung einer Chipkarte an einem Lesegerät wird bei jedem Einstieg ein
Kontrolldatensatz (Datum, Uhrzeit und Haltestelle) erstellt. Dieser wird im Lesegerät kurzzeitig
zwischengespeichert und dort nach der Übermittlung an das Hintergrundsystem des jeweiligen
Verkehrsunternehmens direkt gelöscht. Der Kontrolldatensatz wird pseudonymisiert erstellt
und in den Hintergrundsystemen zur Gewährleistung der Systemsicherheit überprüft. Das
Verkehrsunternehmen nutzt die pseudonymen Daten ausschließlich zur Marktanalyse sowie
zur Optimierung des Angebotes. Es wird kein personenbezogenes Bewegungsprofil erstellt.
Auf Chipkarten des Standards „(((eTicket Deutschland“ werden die jeweils letzten 10
Nutzungen gespeichert. Zur Löschung der Daten ist das Nutzermedium dem ausgebenden
Verkehrsunternehmen vorzulegen.

Bedingungen für den Bezug des Deutschland-Jobticket
1. Einstiegsvoraussetzungen für das Deutschland-Jobticket
Das Deutschland-Jobticket kommt durch Abschluss eines Jobticket-Vertrages zwischen dem
Besteller (Unternehmen) und einem Partnerunternehmen (Verkehrsunternehmen bzw.
Verbundgesellschaft) zustande. Eine Verbundgesellschaft als Vertragspartner handelt im
Namen ihrer Verkehrsunternehmen.

2. Bestehende Abos von Mitarbeitenden
Beziehen einzelne Mitarbeitende des Bestellers bereits Abos (MonatsTickets im Abonnement)
des WestfalenTarifs, so können diese Verträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Deutschland-Jobticket-Vertrages gekündigt werden. Auf die Erhebung des
Unterschiedsbetrags zwischen Abonnementspreis und dem Preis des entsprechenden
Zeittickets im Einzelverkauf gemäß Anlage 2 des WestfalenTarifs wird verzichtet.

3. Ticketausgabe
Die Tickets werden dem Besteller von der ausgebenden Stelle gesammelt zur Ausgabe an die
Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Zur Ausfertigung der Tickets stellt der Besteller der
ausgebenden Stelle eine Liste der betreffenden Mitarbeitenden mit Namen, Anschrift und
gewünschtem Geltungsbereich zur Verfügung. Änderungen sind der ausgebenden Stelle
unverzüglich mitzuteilen. Änderungen, die den Gesamtfahrpreis beeinflussen, können bis zum
15. des Vormonats berücksichtigt werden.
 
Die Ausgabe von Deutschland-Jobtickets als eTicket kann direkt an den Mitarbeitenden
erfolgen. Bei eTickets ist ein durch den Mitarbeitenden ausgefülltes Bestellformular
erforderlich, sofern die Bestellung nicht digital durchgeführt wird. Die Tickets stellt das
Partnerunternehmen dem Besteller oder dem Mitarbeitenden zum vereinbarten Zeitpunkt zur
Verfügung. Die Tickets sind nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
 
Eventuelle Beanstandungen sind über den Besteller der ausgebenden Stelle unverzüglich
anzuzeigen.
Bereits ausgelieferte, aber noch nicht bezahlte Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Partnerunternehmens. Das gilt auch für den Fall, dass bereits die Weitergabe
an den Mitarbeitenden erfolgt ist. Alle persönlichen Daten werden nur im Rahmen der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Tickets sind auf die Person des
Mitarbeitenden ausgestellt und nicht übertragbar.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Anlage 9 und Anlage 10.

4. Abrechnung
Der Eintritt einzelner Mitarbeitende in diesen Teilnehmerkreis ist zum 1. eines
Kalendermonats, der Austritt nur zum Letzten eines Kalendermonats möglich. Die
Abrechnungsmodalität sind zwischen Besteller und Partnerunternehmen im Deutschland
Jobticket-Vertrag festzuhalten.

5. Fahrpreise
(1) Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt mindestens 25 % des jeweils gültigen, nicht
rabattierten Fahrpreises des Deutschlandtickets je abgenommenen Ticket und Monat. Dieser
Zuschuss ist für jeden der beschäftigten Mitarbeiter (exkl. unständig Beschäftigte), der ein
Deutschland-Jobticket bezieht, durch den Arbeitgeber zu entrichten. Es ist dem Arbeitgeber
überlassen, einen höheren Arbeitgeberzuschuss zu gewähren und damit anteilig oder
vollständig den maximalen Nutzerpreis für seine Mitarbeiter, die ein Deutschland-Jobticket
nutzen, zu übernehmen. Für Mitarbeiter, die kein Deutschland-Jobticket beziehen, muss kein
Arbeitgeberzuschuss entrichtet werden.
(2) Durch die Zahlung des Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 25 % des
Fahrpreises des Deutschlandtickets je abgenommenen Ticket und Monat wird beim
Deutschlandticket-Jobticket ein Rabatt in Höhe von 5% auf den regulären Fahrpreis des
Deutschlandtickets gewährt.
(3) Der Nutzerpreis wird ermittelt aus dem Fahrpreis des Deutschlandtickets abzüglich des
Arbeitgeberzuschusses und des Rabatts.

6. Beginn, Dauer und Kündigung des Deutschland-Jobtickets durch den Besteller oder
das Partnerunternehmen
Werden die Einstiegsvoraussetzungen gemäß Ziffer 11.1 erfüllt, so beginnt das Deutschland-
Jobticket am 1. eines Kalendermonats. Der Deutschland-Jobticket-Vertrag gilt für unbestimmte
Zeit und kann monatlich bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats
gekündigt werden. Eine Unterbrechung eines bestehenden Deutschland-Jobticket-Vertrags ist
nicht möglich.
Bei Fahrpreisänderungen ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine außerordentliche
Kündigung durch den Besteller bis zum 15. des Monats, ab dem die Änderung in Kraft tritt,
zum Monatsende möglich. Die Kündigung ist schriftlich an das Partnerunternehmen zu richten.
Die evtl. beim Abonnenten noch vorhandenen Abo-Tickets bzw. Wertmarken für den Zeitraum
nach der Kündigung sind unverzüglich nach Ablauf des letztgenutzten Abonnementmonats
dem Vertragspartner vorzulegen, andernfalls wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr
entspricht dem Wert der beim Abonnenten noch vorhandenen Abo-Tickets bzw. Wertmarken.
Der Rückgabetermin kann auch im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden. Bei
Einsendung auf dem Postweg sind die Tickets per Einschreiben an die ausgebende Stelle zu
schicken. 


Außerordentliche Kündigung durch das Partnerunternehmen:
Das Partnerunternehmen ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn
• der Zahlungstermin trotz zweimaliger Mahnung um mehr als 14 Tage überschritten
wird,
• die Zahlungsunfähigkeit des Bestellers eintritt,
• die Eröffnung des Konkursverfahrens beim Besteller beantragt ist,
• eine Betriebsverlagerung oder eine andere wesentliche Änderung der Organisation
des Bestellers eintritt,
• eine missbräuchliche Verwendung der Tickets durch den Besteller nachgewiesen wird.
Jede berechtigte Kündigung seitens des Partnerunternehmens verpflichtet zur unverzüglichen
Herausgabe aller überlassenen und noch gültigen Tickets durch den Besteller. Bei Abschluss
oder Ergänzung eines Deutschland-Jobticket-Vertrages legt der Besteller in geeigneter Form
eine schriftliche Erklärung jedes neuen Teilnehmers vor, indem dieser die vorstehende
Rückgabeklausel mit seiner Unterschrift anerkennt und in diesem Fall seinerseits die
Herausgabe an den Besteller zusichert.

7. Beginn, Dauer und Ausscheiden eines Mitarbeitenden aus dem Deutschland
Jobticket Abonnement
Mitarbeitende können jeweils ab dem 1. eines Kalendermonats am Deutschland-Jobticket
Verfahren teilnehmen und monatlich bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen
Kalendermonats ausscheiden. Eine Unterbrechung des Deutschland-Jobticket-Abonnements
ist nicht möglich.

8. Änderungen
Änderungen der Angaben in der Liste der Mitarbeitenden (siehe „Ticketausgabe“) sind dem
Partnerunternehmen unverzüglich anzuzeigen. Änderungen, die den Gesamtfahrpreis
beeinflussen (z. B. Einstellung von Mitarbeitenden, Änderungen/Erweiterungen/Einschränkung des Geltungsbereiches einzelner Tickets mit
Änderung der Preisstufe), können bis zum 15. des Vormonats berücksichtigt werden.

Die evtl. beim Abonnenten noch vorhandenen Abo-Tickets bzw. Wertmarken für den Zeitraum
nach der Kündigung sind unverzüglich nach Ablauf des letztgenutzten Abonnementmonats
dem Vertragspartner vorzulegen, andernfalls wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr
entspricht dem Wert der beim Abonnenten noch vorhandenen Abo-Tickets bzw. Wertmarken.
Der Rückgabetermin kann auch im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden. Auf dem
Postweg sind die Tickets per Einschreiben mit Rückschein an das Partnerunternehmen zu
schicken.
 
9. Besondere Bedingungen
Weitere Einzelheiten der Abwicklung oder abweichende Regelungen werden zwischen dem
Besteller und dem Partnerunternehmen auf der Grundlage des WestfalenTarifes schriftlich im
JobTicket-Vertrag geregelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lippemobil App (inkl. Deutschlandticket)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KVG Lippe für den Ticketshop der Lippemobil App

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KVG Lippe mbH für den Ticketkauf über die Mobile-App (Stand 05/2022)
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Abtretungsanzeige 
2. Registrierung (Kundenkonto) und Aktualisierung der Kundendaten
3. Zustandekommen des Vertrages für OnlineTickets
4. Zustandekommen des Vertrages für eTickets
5. Berechnung des Ticketpreises beim eTicket, Vormerkung
6. Kündigung des Kundenkontos
7. Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht
8. Ticketerwerb, Entgelt und Nutzung beim OnlineTicket
9. Gültigkeitszeitraum und Nutzung des eTickets
10. Stornierung und Erstattung beim eTicket
11. Zahlverfahren und Abrechnung
a) Allgemeines zum Forderungseinzug
b) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
c) Zahlung per Kreditkarte
12. Sachmangelhaftung
13. Sonstige Haftung
14. Sorgfaltspflicht des Kunden, Sperrungen
15. Verarbeitung von Kundendaten und Datenschutz
16. Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten ("OS-Plattform")
17. Sonstiges

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Abtretungsanzeige
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb elektronischen Tickets (nachfolgend OnlineTicket genannt) und eTickets im eTarif (nachfolgend eTickets genannt) der
Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (nachfolgend „KVG Lippe“)
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Telefonnummer: +49 5231 6279 50
E-Mail Adresse: info@kvg-lippe.de
(als Vertriebsdienstleister der go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr GmbH, nachfolgend „go.on“, Niederwall 9, 33602 Bielefeld)
über die Mobile-App der KVG Lippe mbH (im Folgenden „OnlineTicket“).

Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden aufgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie der Verbünde übergreifende eTarif NRW gemeint.

Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die:

• Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (Westfalen eTarif) der WestfalenTarif GmbH (nachfolgend WTG genannt)
https://www.westfalentarif.de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen

• Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRR) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt),
https://www.vrr.de/de/service/downloads/

• die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRS) des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (nachfolgend VRS genannt),
https://www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen

• die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif AVV) des Aachener Verkehrsverbundes (nachfolgend AVV genannt)
https://avv.de/de/service/downloads

• sowie die Tarifbestimmungen der Verbünde übergreifenden eTarif NRW
https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/tarifbestimmungen.html

Der konkret auf eine oder mehrere Fahrten des Kunden anzuwendende eTarif richtet sich danach, welche Fahrten der Kunde mit seinem eTicket innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden macht. Werden vom Kunden ausschließlich Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes (VRR, VRS, AVV, WTG) wahrgenommen, kommt der jeweilige eTarif des Verkehrsverbundes in dem die Fahrten durchgeführt werden zur Anwendung. Führt der Kunde verbundübergreifende Fahrten durch, findet der eTarif NRW Anwendung. Einzelheiten zur Preisfindung sind in den vorgenannten eTarifen unter obenstehendem Link einsehbar sowie unter Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.

Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Busverkehrsunternehmen sowie auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Bussen und Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.

(2) Die Vertragspartner für das OnlineTicket sind der Kunde/die Kundin und die KVG Lippe mbH als Vertriebsdienstleister der go.on.
(3) Der jeweilige Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils mit dem OnlineTicket genutzt wird. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten.
(4) Die KVG Lippe mbH bedient sich zur Abwicklung des OnlineTicketerwerbs des IT-Dienstleisters Mentz GmbH, Grillparzerstrasse 18, 81675 München (im Folgenden „Mentz“) und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (im Folgenden „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt (vgl. Ziff. 12 sowie die Datenschutzbestimmungen der KVG Lippe mbH (kostenlos abrufbar unter https://www.lippemobil.de/de/datenschutz.php).
(5) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen OnlineTickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
(6) Soweit es in diesen AGB an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten nachrangig die Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarif „Westfalentarif“ (siehe Kapitel 3.5 „Tickets zum Selbstausdruck (Online-Ticket) und Handy-Ticket“) und die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (beides unter https://www.westfalentarif.de/de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/ kostenlos abrufbar sowie bei den Verkehrsunternehmen kostenlos einsehbar) sowie die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in der genannten Reihenfolge.
(7) Für den Erwerb von DeutschlandTicket gelten die besonderen Geschäftsbedingungen gemäß Ziffer 11, sowie die Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarifes „Westfalentarif“, siehe Kapitel 3.2.4.1. sowie 3.2.4.1.1, abrufbar unter:
https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen


2. Registrierung (Kundenkonto) und Aktualisierung der Kundendaten
(1) Um ein OnlineTicket erwerben zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in der Mobile-App der KVG Lippe mbH registrieren:
• Name und vollständige Adresse
• Geburtsdatum
• E-Mail-Adresse
• ggfs. Mobilfunknummer (im Falle Mobile-App)
• Vergabe eines persönlichen Passwortes
• Gewünschte Zahlungsart
• Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
• Kreditkartendaten (im Fall Kreditkartenverfahren)
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich im Ticketshop oder der Mobile-App der KVG Lippe mbH entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Aktualisierungspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen für den Forderungseinzug zu belasten.
(3) Im Rahmen der Registrierung und der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ist die KVG Lippe mbH berechtigt Auskünfte über die Bonität des Kunden und des Kontoinhabers bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen.

3. Zustandekommen des Vertrages für OnlineTickets
(1) Der Kunde kann ein OnlineTicket nur nach vorheriger Registrierung (vgl. Ziff. 2 Abs. 1) in der Mobile-App der KVG Lippe mbH erwerben.
(2) Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot für den Erwerb eines OnlineTickets ab, indem er in der Mobile-App am Ende des Bestellvorgangs den „Kaufen“-Button betätigt. Eine Pflicht der KVG Lippe mbH als Vertriebsdienstleister der go.on zum Abschluss des Vertrages über den Erwerb des OnlineTickets ergibt sich hieraus nicht.
(3) Die Abgabe des Angebots kann jedoch nur erfolgen, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufnimmt.
(4) Eingabefehler kann der Kunde noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der Kunde auf der zusammenfassenden Übersichtsseite vor Abgabe seines Angebots einsehen.
(5) Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z. B. E-Mail) als Vertragsbestätigung der KVG Lippe mbH als Vertriebsdienstleister der go.on.
(6) In der Vertragsbestätigung gem. Ziff. 3 Abs. 5 wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Kaufbestätigung und diesen AGB) dem Kunden von der KVG Lippe mbH auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Davon abgesehen wird dem Kunden der Vertragstext nicht zugänglich gemacht. Der Vertragstext wird von der KVG Lippe mbH unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

4. Zustandekommen des Vertrages für eTickets
4.1. Die über die Lippemobil-App angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.
4.2. Durch den Kunden wird mittels der Betätigung des Buttons „Check-In“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Kunden die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.
4.3. Mit einem Klick auf den Button „Check-In“ akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Im daraufhin angezeigten Pop-up-Fenster gibt der Kunde durch den Klick auf den „Bestätigen-Button“ eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket ab.
4.4. Das Angebot des Kunden über ein eTicket in der App wird von der KVG Lippe mbH durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Kunden angenommen. Die Berechnung des Fahrpreises wird nachfolgend in Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.
4.5. Nach dem Auswählen des Buttons „Check-Out“ werden dem Kunden die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit erneutem Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ungültig und die Fahrt beendet. In der App wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Gleichzeitig erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse mit der Startzeit, Starthaltestelle, Beendigungszeit und Beendigungshaltestelle sowie Angabe des Preises. Die Abrechnung erfolgt über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.

5. Berechnung des Ticketpreises beim eTicket, Vormerkung
5.1. Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif (https://www.westfalentarif.de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 5 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.
5.2. Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.
5.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.
5.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.
5.5. Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 1 Abs. 1 stehenden Link einzusehen sind.
5.6. Hat der Kunde bei dem Kauf eines eTickets als Zahlungsmittel seine Kreditkarte hinterlegt, so wird durch LogPay beim „Check-In“ automatisch eine Vormerkung in Höhe von 15 € als Sicherheit vorgenommen.

6. Kündigung des Kundenkontos
(1) Der Kunde kann das Kundenkonto gegenüber der KVG Lippe mbH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per E-Mail (tcktshplppmbld) oder schriftlich (KVG Lippe GmbH, Felix-Fechenbach-Str. 5; 32756 Detmold) kündigen.
(2) Die KVG Lippe mbH kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail (an die vom Kunden hinterlegte E-Mailadresse) durch ordentliche Kündigung, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, kündigen.
(3) Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter OnlineTickets) bleiben von der Kündigung unbenommen.
7. Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht
(1) Dem Kunden stehen weder ein Widerrufs-, noch ein Rückgaberecht für erworbene OnlineTickets zu. Dies ergibt sich aus § 312 Absatz 2 Nr. 5 BGB. Nach dieser Vorschrift steht dem Kunden das Widerrufsrecht nicht zu, bei Verträgen für eine Dienstleistung, die für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen..
(2) Gemäß den Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarif „Westfalentarif“ (vgl. Ziff. 1 Abs. 6) sind Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Online- und Handy-Tickets ausgeschlossen.

8. Ticketerwerb, Entgelt und Nutzung beim OnlineTicket
(1) Der Kunde muss für die Nutzung des OnlineTickets die dort angebotenen Tickets vor Fahrtantritt erwerben (Vertragsschluss gem. Ziff. 3 Abs. 5 erforderlich) und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Wird das OnlineTicket erst im Verkehrsmittel erworben, gilt die jeweilige Fahrt als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) zu entrichten ist. Die Höhe des EBE-Betrages ergibt sich aus den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (vgl. Ziff. 1 Abs. 5).
(2) Die Vergütung für den Erwerb des OnlineTickets ist sofort fällig.
(3) Die beim Erwerb des OnlineTickets entstehenden Übertragungskosten des Internetproviders oder Mobilfunkanbieters trägt der Kunde.
(4) Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag bei Mentz maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt.
(5) Das OnlineTicket ist personenbezogen und nur in Verbindung mit einem Kontrollmedium zur Identifikation (Personalausweis, Reisepass, EC- oder Kreditkarte) gültig.
(6) Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus dem Vertrag und ist für den Kunden vor Abgabe seines Angebotes auf einer Übersichtsseite zu sehen; es gelten die gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs (vgl. Ziff. 1 Abs. 1). Zusätzlich können ggf. Gebühren durch Zahlungsstörungen gem. Ziff. 2 Abs. 2 entstehen.
(7) Die Zahlung des Entgelts und der ggf. angefallenen Gebühren hat an LogPay zu erfolgen, an das die KVG Lippe mbH als Vertriebsdienstleister der go.on ihre Forderungen verkauft und abtritt (vgl. Ziff. 1 Abs. 5).
(8) Alle angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise. Die Angabe erfolgt in Euro und inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(9) Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät und das Kontrollmedium (vgl. Ziff. 6 Abs. 5) sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen.
(10) Der Kunde ist für die Lesbarkeit des Tickets sowohl auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät, als auch in Papierform verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des Kontrollmediums (vgl. Ziff. 6 Abs. 5).
(11) Kann der Kunde den Nachweis des OnlineTickets und des Kontrollmediums (vgl. Ziff. 6 Abs. 5) bei einer Ticketkontrolle nicht erbringen, (z.B. infolge eines unlesbaren geknickten Barcode oder einem leeren Akkus etc.), so ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des Westfalentarifs (vgl. Ziff. 1 Abs. 6).
(12) Der Kunde kann bis zu fünf zeitgleich gültige OnlineTickets erwerben. Dafür ist die Angabe des Vor- und Nachnamens sowie das Geburtsdatum dieser weiteren Person/en notwendig. Personen, für die ein Ticket mit erworben wurde, müssen gemeinsam mit dem/der Käufer/Käuferin im Bus/in der Bahn fahren.
(13) Tickets aus dem elektronischen Vertriebskanal sind nicht übertragbar.

9. Gültigkeitszeitraum und Nutzung des eTickets
9.1. Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-Ins und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Kunden bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.
9.2. Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Kunde von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Der Barcode des Tickets wird unmittelbar nach dem erfolgreichen „Check-In“ in der App angezeigt. Zusätzlich kann der Kunde auf der Startseite der App mit einem Klick auf den Button „Mein Ticket“ den Barcode für den aktiven Check-In aufrufen. Der Barcode kann alternativ unter dem Menü-punkt „Tickets“ mit Klick auf den Button „Aktuell gültig“ aufgerufen werden. Das eTicket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungenen und Tarifbestimmungen des eTarifs der unter Ziffer 1 Abs. 1 genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.
9.3. Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren. 
9.4. Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcodes) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges (e)Ticket erworben werden. 
9.5. Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war.
9.6. Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.

9a. Ergänzende Bedingungen für den Erwerb des DeutschlandTickets über die App

Das Deutschlandticket ist ganztägig gültig für die deutschlandweite Nutzung von Bussen, Stadt-, Straßen, U- und S-Bahnen sowie von Nahverkehrszügen (Regionalbahn und -express) in der 2. Klasse. Ausgenommen ist der Fernverkehr (IC/EC, ICE). Das Ticket gilt vom ersten Tag des Kalendermonats bis 3.00 Uhr des ersten Tag des Folgemonats. Es ist nicht übertragbar (keine Weitergabe an andere Personen möglich). Zudem beinhaltet das Deutschlandticket keine Mitnahme für Personen und Fahrräder. Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos befördert.
Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Das Abo wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Der Einstieg ins Abo ist jeweils zum ersten eines Monats möglich. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das Deutschlandticket beinhaltet keine Mindestvertragslaufzeit.

10. Stornierung und Erstattung beim eTicket
10.1. Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.
10.2. Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice der KVG Lippe (Siehe Ziffer 1 Abs. 4) textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.
10.3. Die KVG Lippe mbH hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die KVG Lippe mbH auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.
10.4. Sofern die KVG Lippe mbH aufgrund von Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die KVG Lippe mbH auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

11. Zahlverfahren und Abrechnung
(1) Der Kunde kann für Bestellungen von OnlineTickets zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
• Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
• Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
• Abrechnung über PayPal
(2) Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.
a) Allgemeines zum Forderungseinzug
Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Erwerb des OnlineTickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (im Folgenden „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Login-Bereich des Ticketshops und der Mobile-App der KVG Lippe mbH und nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
b) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
(1) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes OnlineTicket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Ticketshop oder der Mobile-App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Vertragsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(4) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister von LogPay und LogPay erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an splgpyd mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
c) Zahlung per Kreditkarte
(1) Die Abrechnung der durch den Kunden erworbenen OnlineTickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.
(2) Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:
• Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.
(3) Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
(4) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
(5) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.
(6) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung durch LogPay über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von Ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(7) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Erwerb von OnlineTickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde in der Umsatzübersicht (vgl. Ziff. 7 lit. a)) einsehen und abrufen.

d) Zahlung per PayPal
(1) Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. 

(2) Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag in Höhe von 15 Euro autorisiert. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist.

12. Sachmangelhaftung
(1) Es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung.
(2) Damit Reklamationen möglichst schnell bearbeitet werden können, wird der Kunde gebeten, den Mangel umgehend per E-Mail an die E-Mail-Adresse tcktshplppmbld der KVG Lippe mbH zu rügen.

13. Sonstige Haftung
(1) Auf Schadensersatz oder dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet die KVG Lippe mbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die KVG Lippe mbH nur
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
• für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der KVG Lippe mbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die KVG Lippe mbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die KVG Lippe mbH einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die KVG Lippe mbH haftet uneingeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(4) Zum Erwerb eines OnlineTickets ist es erforderlich, dass der Kunde technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einsetzt. Weder die KVG Lippe mbH, noch LogPay oder Mentz übernehmen für die vom Kunden eingesetzten Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege und andere Dienstleistungen Dritter eine Gewährleistung oder Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets oder Fehler beim Ausdruck des Tickets übernehmen weder die KVG Lippe mbH, noch LogPay oder Mentz die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.

14. Sorgfaltspflicht des Kunden, Sperrungen
(1) Das persönliche Passwort für den Login-Bereich (vgl. Ziff. 2 Abs. 1) ist vom Kunden geheim zu halten.
(2) Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Benutzerkontos fest, ist er verpflichtet, dies unmittelbar bei der KVG Lippe mbH und LogPay anzugeben.
(3) Stellt die KVG Lippe mbH, LogPay oder Mentz einen Missbrauch des Benutzerkontos des Kunden fest, wird für den Kunden die Nutzung des Ticketshops und der Mobile-App sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die unter dem Benutzerkonto des Kunden erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst, es sei denn die Sperrung erfolgte von der KVG Lippe mbH, LogPay oder Mentz in schuldhaft verspäteter Weise.
(4) Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Kunde für den Erwerb weiterer OnlineTickets gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Kunde in einem Mahnschreiben durch LogPay über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren, auf den Kunden zukommen.

15. Verarbeitung von Kundendaten und Datenschutz
(1) Die für die Durchführung des Vertrags notwendigen Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Vertragsrealisierung durch die KVG Lippe mbH erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Ferner dürfen die Daten an von der KVG Lippe mbH beauftragte Unternehmen oder Personen zum Zwecke der Bonitätsprüfung, der Vertragsdurchführung, des Forderungsverkaufs und der Forderungsabtretung gem. Ziff. 1 Abs. 5 sowie der Geltendmachung, Verfolgung und Durchsetzung ihrer Ansprüche weitergegeben werden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
(3) Weitere Details zum Datenschutz sind auf der Webseite https://www.lippemobil.de/de/datenschutz.php zu finden.
(4) Die KVG Lippe mbH gibt die personenbezogenen Daten des Kunden (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, ggf. Mobilfunknummer sowie Daten zu Ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung der Forderungen gegen den Kunden (vgl. Ziff. 1 Abs. 5), welche im Zusammenhang mit dessen OnlineTicket-Erwerb entstehen, weiter. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der KVG Lippe mbH besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten von LogPay besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen.
(5) Der Kunde kann der Übermittlung dieser Daten an LogPay jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den Ticketshop und/oder die Mobile-App möglich.
(6) Die datenschutzrechtlichen Informationen von LogPay sind unter https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/ kostenlos abrufbar.
(7) Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), kann der Kunde der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs hat die KVG Lippe mbH jede weitere Verarbeitung der Daten des Kunden zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,
• es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Kunden überwiegen, oder
• die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

16. Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten ("OS-Plattform")
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten ("OS-Plattform") geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Die entsprechende Korrespondenz mit der KVG Lippe mbH ist über die E-Mail-Adresse nfkvg-lppd zu führen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die KVG Lippe mbH weder bereit noch verpflichtet.

17. Sonstiges
(1) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der KVG Lippe mbH auf einen Dritten übertragen.
(2) Die KVG Lippe mbH ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten – neben der Abtretung an LogPay, gem. Ziff. 2 Abs. 5 – auch ohne die Zustimmung des Kunden auf einen Dritten, der nicht LogPay ist, zu übertragen, wenn dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dem Kunden steht für den Fall der Übertragung auf einen Dritten, der nicht LogPay ist, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme zwingender Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen
(4) Der gesamte Schriftverkehr ist an die genannte Anschrift/Mailadresse zu richten:
KVG Lippe GmbH
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
05231- 62 - 7950
E-Mail: tcktshplppmbld

Allgemeine Geschäftsbedingungen Buswerbung

Allgemeine Geschäftsbedingungen Buswerbung

1. Geltung

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen für die Verkehrsmittelwerbung gelten für sämtliche Werbemöglichkeiten in und an Verkehrsmitteln der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (im Folgenden: KVG).

2. Auftragsannahme

  • Der Vertrag kommt erst durch einen ausdrücklichen, in Textform vorzulegenden Werbevertrag seitens der KVG zustande.
  • Der Auftrag wird erst durch Unterschrift des Werbevertrages durch KVG und Auftraggeber schriftlich verbindlich erteilt.
  • Die KVG ist verpflichtet, sich unverzüglich über die Annahme oder Ablehnung eines Auftrages zu erklären. Eine Annahme von Aufträgen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs und nur fürnamentlich bezeichnete Kunden.
  • Die KVG ist berechtigt, nach eigenem, pflichtgemäßen Ermessen Aufträge abzulehnen und Werbung zurückzuweisen, wenn die Werbung gegen allgemeine Gesetze, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder die jeweils gültigen Werberichtlinien der KVG verstößt und damit im Hinblick auf die geschäftlichen Belange der KVG unzumutbar oder nicht tragbar ist. Die Werberichtlinien sind auf Anfrage erhältlich.
  • Die Verantwortung für Form, Inhalt und Gestaltung der Werbung trägt allein der Auftraggeber.
  • Eine Untervermietung der Werbeflächen ist nicht gestattet. Ein Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.

3. Auftragsdurchführung

Die KVG ist verpflichtet, den Auftrag vertragsgemäß durchzuführen, insbesondere für die ordnungsgemäße Anbringung und Beaufsichtigung der Werbung Sorge zu tragen sowie die zur Ausbesserungoder Auswechslung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber liefert die erforderlichen Entwürfe, Plakate, Schilde rusw. fristgemäß und kostenfrei an die von der KVG angegebene Anschrift. Text und Ausführung der Werbung unterliegen den Richtliniender KVG; soweit erforderlich sind maßgebliche Entwürfe vorzulegen. Die Haftung für Firmen oder deren Gehilfen, welche vereinbarungsgemäßvon der KVG oder deren Vertreter im Namen undfür Rechnung des Auftraggebers beauftragt sind, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Kosten für die Anbringung und Unterhaltung der Werbungsowie für ihre Beseitigung bzw. Neutralisierung nach dem vereinbartenVertragsablauf gehen zu Lasten des Auftraggebers, ebenfallsnotwendige Ausbesserungen während der Laufzeit. Die Kosten fürnotwendig werdende Ausbesserungen in Folge von Schäden währendder Vertragslaufzeit sind durch die Miete abgegolten; dies gilt nicht für Schäden durch normale Abnutzung oder infolge höhererGewalt.
Der Auftraggeber trägt die Kosten für das Auswechseln, Ausbessernoder Neubemalen von unansehnlich gewordenen Werbemitteln.Dies gilt auch bei einer Beschädigung von Werbemitteln, sofern derSchaden nicht durch Dritte ersetzt worden ist.
Vom Auftraggeber gelieferte Entwürfe, Schilder usw. werden, sofern nicht anders vereinbart, nur zurückgegeben, wenn sie von ihm binneneiner Woche nach Ende des Vertrages abgeholt werden.
Wünsche betreffend Linien und Platzvorschriften oder die Begrenzungdes Fahrzeugeinsatzes auf bestimmte Bereiche können ausbetriebstechnischen Gründen nicht gewährleistet werden.
Die KVG behält sich vor, Werbung aus polizeilichen oder betrieblich notwendigen Gründen zu ändern. Ein Ersatzanspruch entsteht dem Auftraggeber hieraus nicht.
Die KVG übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Werbematerial einschließlich von Ausstellungsstücken während der Werbung sowie beim Transport, Entfernen oder Lagern keine Haftung.
Fälle höherer Gewalt (Streik, Betriebseinschränkungen, Betriebsunterbrechungen, behördliche Anordnungen usw.), welche die KVG an der Erfüllung der übernommenen Pflichten hindern, sowie vorübergehende Ausfälle durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung (ausgenommen Unfallschäden) befreien beide Teile für die Dauer der Einwirkung von ihren Verpflichtungen, wobei der vereinbarte Mietpreis bis zum Ende des Monats zu entrichten ist, in welchem die Einwirkung eingetreten ist.
Für Stillstandszeiten von Fahrzeugen – mit Ausnahme von vorgenannten Fällen höherer Gewalt – ist in den Komplettpreisen ein Ausfallsatz enthalten. Dieser dient dem Auftraggeber als Entschädigung dafür, dass Verkehrsmittel aus Gründen, die in der Eigenart eines Verkehrsunternehmens liegen oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen Unfallschäden, vorübergehend nicht im Verkehr sind, ebenso für einen reduzierten Einsatz der Fahrzeuge an Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien. Wegen solcher Veränderungen kann der Auftraggeber weder vom Vertrag zurücktreten noch die Zahlung verweigern oder das vereinbarte Entgelt kürzen.
Für den Fall eines Totalausfalls eines Fahrzeuges wird sich die KVG im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten bemühen, ein Ersatzfahrzeug einzusetzen. Kann ein Ersatzfahrzeug gleicher Artgestellt werden, gehen die Kosten der Beschriftung zu Lasten desAuftraggebers. Bei einem solchen Fahrzeugwechsel kann ein Teil dieser Beschriftungskosten von der KVG übernommen werden. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der Zeit, die an der Vertragszeit fehlt.

4. Laufzeit des Vertrages

Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vereinbarten Termin bzw. mit dem Tag des Einsatzes der Werbung. Der Auftraggebererhält unmittelbar nach Anbringung der Werbung Nachricht überden Beginn der Laufzeit.
Wird der Beginn der Laufzeit dadurch verzögert, dass der Auftraggebertrotz angemessener Fristsetzung die Lieferung des Werbematerials um mehr als 4 Wochen verzögert, ist die KVG berechtigt, die Aushanggebühren auch ohne Anbringung der Werbung zu berechnen.
Im Übrigen richtet sich die Laufzeit nach den Vereinbarungen imVertrag.
Die vorzeitige Aufhebung eines Vertrages ist nur in gegenseitigemEinvernehmen zulässig. Eine Kündigung des Vertrages vor Ablaufder Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das beiderseitige Rechtauf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibtunberührt.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Totalausfall eines Fahrzeugesoder die Ausmusterung bzw. der Verkauf eines Fahrzeugesvor Vertragsablauf. Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages istdann das Ausscheiden des Fahrzeuges aus dem Fahrzeugbestandder KVG.
Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung sind etwaige, noch nicht verbrauchte Vorauszahlungen zurückzugewähren. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich bei einem ununterbrochenen Ausfall eines Werbeträgers von mehr als vier Wochen fürden Auftraggeber um die Dauer des Ausfalls.

5. Preis

Vom Auftraggeber sind ab dem Beginn der Laufzeit des Vertragesder Mietpreis sowie die Kosten für die Anbringung der Werbung sowie für deren Beseitigung bzw. Neutralisierung bei Vertragsbeendigungzu tragen.
Für die zu zahlenden Preise sowie die einmalig zu entrichtenden Beträge ist die jeweils geltende Preisliste verbindlich.
Änderungen der zu zahlenden Preise teilt die KVG dem Auftraggebermindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungenschriftlich mit. Ist der Auftraggeber mit der mitgeteilten Änderungnicht einverstanden, hat er das Recht den Vertrag mit einer Fristvon 1 Monat ab dem Zugang der Benachrichtigung schriftlich zukündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Auftraggeber von der KVG in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

6. Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Mietpreis sowie etwaige Nebenkosten sind jeweilsim Voraus fällig und ohne Abzug an die KVG zu zahlen.
Verzug und Ansprüche wegen Verzuges richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus ist die KVG berechtigt, Mahnkosten pauschal zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mahnkosten nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden sind.
Die KVG ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Auftraggebers, die Durchführung des Vertrages zu unterbrechen bzw. zurückzustellen. Zahlt der Auftraggeber auch auf eine Mahnung mit Fristsetzungnicht, ist die KVG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber hat der KVG dann alle daraus entstehenden Schädenzu ersetzen.
Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos auf Konten der KVG.

7. Haftung

Die Haftung der KVG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfenfür schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei
a.) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b.) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die KVG bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die die KVG kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalteneinfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalbdes Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
Der Geschädigte hat der KVG einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.

8. Sonstige Bestimmungen

Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bedarfder vorherigen Zustimmung der KVG. Ein Übergang auf einenRechtsnachfolger bleibt davon unberührt.
Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarungabgewichen werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Detmold.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder und urchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fallwerden die Vertragspartner diese Bestimmung bzw. Bestimmungendurch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendesgilt für eine etwaige Lücke in diesen Bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pilotprojekt JobTicket

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Pilotprojekt JobTicket 2021

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Zweck
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb eines Jobticket 2021 Abonnements (im Folgenden „Jobticket“) der KVG Lippe mbH (Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH)
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Telefonnummer: +49 (05231) 6279 50
E-Mail- Adresse: info@kvg-lippe.de
über das Internetportal der KVG Lippe mbH

(2) Die Vertragspartner für das JobTicket sind der Kunde, welcher Arbeitnehmer eines Kooperationsunternehmens ist und die KVG Lippe mbH, welche das JobTicket im Auftrag und Namen der go.on – Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH, Niederwall 9, 33602 Bielefeld, abrechnet. Das Jobticket wird durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der KVG Lippe mbH und einem Großabnehmer (Firmen, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts) mit Sitz im Kreis Lippe ermöglicht. Bei dem JobTicket handelt es sich um ein bis zum 30.06.2021 befristetes Pilotprojekt des Gemeinschaftstarifs „WestfalenTarif“ um die Einführung eines neuen JobTicket-Modells zu erproben.

(3) Der Kunde kann für den Geltungsbereich des JobTickets aus verschiedenen Optionen (vgl. Ziff. 3 Abs. 11) selbst wählen.

(4) Diese AGB ergänzen die Tarifbestimmungen für das JobTicket 2021 (welche unter https://www.lippemobil.de/de/tarifbestimmungen.php und im Bestellprozess des JobTickets kostenlos abrufbar sind sowie dem Kunden mit der Bestellbestätigung per PDF übersandt werden), die jeweils gültigen Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarif „Westfalentarif“ sowie die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (beides unter https://www.westfalentarif.de/de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/ kostenlos abrufbar sowie bei den Verkehrsunternehmen kostenlos einsehbar) und gehen diesen vor. Der jeweilige Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils mit dem JobTicket genutzt wird. Ansprüche aus dem jeweiligen Beförderungsvertrag sind an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten.

2. Zustandekommen des Vertrages
(1) Das Abonnement eines JobTickets setzt eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber des Kunden und der KVG Lippe mbH voraus.

(2) Der Kunde kann ein JobTicket nur online unter: https://www.lippemobil.de/de/jobticket/ bestellen.

(3) Zur Bestellung eines JobTickets registriert der Kunde sich unter Angabe seiner relevanten persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Personalnummer, Auszubildender (ja/nein), Bankverbindung, Telefonnummer, Gültigkeitsbeginn) auf und erteilt der KVG Lippe mbH ein rechtsgültiges SEPA-Lastschriftmandat. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Kontoinhabers für den Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er am Ende des Registrierungsprozesses auf https://www.lippemobil.de/de/jobticket/ „Ticket verbindlich bestellen“ klickt. Eine Pflicht der KVG Lippe mbH zum Abschluss eines Jobtickets ergibt sich hieraus nicht.

(4) Der Kunde ist für die Dauer von zwei Wochen an sein Angebot gebunden; sein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht wird hiervon nicht berührt.

(5) Die Abgabe des Angebots kann jedoch nur erfolgen, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufnimmt.

(6) Eingabefehler kann der Kunde noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der Kunde auf der zusammenfassenden Übersichtsseite einsehen. In einer separaten E-Mail oder spätestens bei Lieferung des JobTickets (Chipkarte), wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, Tarifbestimmungen für das JobTicket 2021 und Widerrufsbelehrung) dem Kunden von der KVG Lippe mbH auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Davon abgesehen wird Ihnen der Vertragstext nicht zugänglich gemacht. Der Vertragstext wird von der KVG Lippe mbH unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(7) Im Rahmen der Registrierung und der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ist die KVG Lippe mbH berechtigt, Auskünfte über die Bonität des Kunden und des Kontoinhabers bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei einholen.

(8) Nach vorheriger Bestätigung durch den Arbeitgeber, werden die JobTickets (Chipkarte) durch postalische Zustellung an die Hausadresse des Kunden verschickt. In der Regel werden für die Bearbeitung des Angebots des Kunden 2- bis 6 Wochen benötigt.

(9) Konnte der Postversand des JobTickets wegen nicht zutreffender, unvollständiger oder nicht mehr aktueller Angaben insbesondere zur Anschrift nicht vollzogen werden, so wird das aktuell zur Auslieferung anstehende JobTicket bei der Infothek (Infothek Mobilitätsberatung, Mittelstraße 131 – 133, 32657 Lemgo) für den Ticketinhaber zur Abholung hinterlegt. Hiervon wird der Kunde per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse informiert. In diesem Falle erfolgt die Annahme des Angebots des Kunden durch eine Erklärung per E-Mail oder durch Aushändigung des JobTickets (Chipkarte) in der Infothek.

(10) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(11) Der Versand findet nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt.


3. Beginn, Vertragsdauer, Nutzungsberechtigung und Ticketpreise
(1) Wird das Abonnement bis zum 15. Kalendertag eines Monats bestellt, kann es in der Regel zum 1. Kalendertag des Folgemonats genutzt werden – sofern die Bestellung einschließlich eines rechtsgültigen SEPA-Lastschriftmandats in Verbindung mit einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden bzw. des Kontoinhabers und die Arbeitgeberbestätigung vorliegen.

(2) Wird diese Frist gem. Ziff. 3 Abs. 1 nicht eingehalten, verschiebt sich der Gültigkeitsbeginn entsprechend. Der tatsächliche Gültigkeitsbeginn des Jobtickets wird dem Kunden bei Übergabe oder Übersendung des JobTickets schriftlich mitgeteilt.

(3) Der Vertrag über das JobTicket endet spätestens mit Ende des Pilotprojektes am 30.06.2021. Eine separate Kündigung durch die KVG Lippe mbH ist hierfür nicht erforderlich. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.

(4) Das JobTicket wird in der Regel in Form einer Chipkarte als elektronisches Ticket ausgegeben und ist nicht auf Dritte übertragbar. Es ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Auf der Chipkarte sind die Daten des Kunden (Name, Vorname), räumliche und zeitliche Gültigkeitsmerkmale sowie sonstige Daten gespeichert, die im Rahmen der Ausgabe und Kontrolle des elektronischen Tickets notwendig sind. Montags bis freitags an Werktagen ab 19 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen in NRW ganztägig gilt das Ticket für einen weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kindern (6 bis einschl. 14 Jahre). Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden, pro Person ist nur ein Fahrrad erlaubt. Die Mitnahmeregelung endet am Folgetag um 3 Uhr, im Stadtgebiet Münster um 5 Uhr, dies gilt nicht bei betriebsbedingten Verzögerungen.

(5) Das JobTicket (Chipkarte) bleibt während der gesamten Dauer des Vertrages Eigentum der KVG Lippe mbH und ist nach Beendigung des Vertrages an diese zurückzugeben, gem. Ziff. 7 Abs. 5 und Ziff. 8 Abs. 4.

(6) Der Kunde hat jegliche Beschädigung sowie Verlust des JobTickets (Chipkarte) unverzüglich bei der KVG Lippe mbH anzuzeigen.

(7) Der Kunde ist ab dem Gültigkeitsbeginn zur Nutzung des JobTickets berechtigt. Die Nutzungsberechtigung entfällt, wenn er seine Zahlungspflichten nicht vollständig und regelmäßig erfüllt. Bei wissentlicher Nutzung des JobTickets ohne Zahlung nutzt der Kunde einen ungültigen Fahrausweis.

(8) Die Nichtnutzung eines JobTickets aufgrund von Urlaub, Krankheit, Verlust des Tickets o.ä. führt nicht zu einer Unterbrechung des Vertrags. Eine Erstattung des monatlichen Entgeltes wegen Nichtnutzung des JobTickets findet nicht statt.

(9) Kann der Kunde sein JobTicket bei einer Ticketkontrolle nicht vorzeigen, ist das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) in voller Höhe zu zahlen. Wird das JobTicket innerhalb von 7 Tagen bei der auf dem Beleg zur Kontrolle genannten Einspruchsstelle vorgelegt, ermäßigt sich der EBE-Betrag auf die Bearbeitungsgebühr. Die Höhe des EBE-Betrages und der Bearbeitungsgebühr ergeben sich aus den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (unter https://www.westfalentarif.de/de/der- westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/ kostenlos abrufbar sowie bei den Verkehrsunternehmen kostenlos einsehbar).

(10) Alle angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise. Die Angabe erfolgt in Euro und inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(11) Es gelten folgende monatliche Entgelte für das JobtTicket, welche nach dem Geltungsbereich gestaffelt sind: Stadtverkehr (Stadt/Gemeinde oder kreisfreie Stadt) = 45 € ; ein Kreis= 59 €; zwei Kreise (eine kreisfreie Stadt und ein angrenzender Kreis oder zwei benachbarte Kreise) = 69 €; vier Kreise (bis zu vier angrenzende Kreise und/oder kreisfreie Städte) = 89 €; Westfalen (alle kreisfreien Städte und Kreise im Bereich des Westefalentarifs) = 119 €

4. Zahlungsbedingungen, Konto- und Adressänderung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das monatliche Entgelt für das JobTicket zu entrichten. Die Abrechnung zwischen dem Kunden und der KVG Lippe mbH erfolgt für volle Kalendermonate. Das vom Kunden monatlich zu zahlende Entgelt ist am ersten Werktag jeden Monats fällig.

(2) Mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist die KVG Lippe mbH ermächtigt, den monatlichen Abonnementpreis inklusive weiterer offener Forderungen und Gebühren aus dem Vertragsverhältnis monatlich im Voraus von einem im SEPA-Teilnehmerland geführten Girokonto abzubuchen.

(3) Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird das Entgelt gem. Ziff. 4 Abs. 2 bis spätestens zum 6. Kalendertag eines jeden Monats abgebucht. Der Kunde ist verpflichtet, das monatliche Entgelt auf dem angegebenen Konto spätestens am 1. Werktag eines Monats bereitzuhalten.

(4) Änderungen der persönlichen Daten des Kunden, wie z.B. Adresse oder Bankverbindung, sind der KVG Lippe mbH unverzüglich in Textform mitzuteilen. Etwaige Änderungen werden jeweils zum 1. Kalendertag eines Gültigkeitsmonats berücksichtigt, sofern die Änderungsmitteilung bis spätestens zum 15. Kalendertag des Vormonats der KVG Lippe mbH in Textform vorliegt. Eine Änderung der Bankverbindung bedarf der Vorlage eines vom Kontoinhaber unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats. Geht diese Mitteilung nach dem 15. Kalendertag des Vormonats ein, so wird der Betrag im Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Für hieraus entstehende Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) haftet der Kunde.

5. Fristgemäße Abbuchung, Rücklastschrift, Zahlungsverzug
(1) Kann ein fälliger Betrag zu dem unter Ziff. 4 Abs. 3 genannten Zeitpunkt aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht von dem im
SEPA Lastschriftmandat angegebenen Girokonto abgebucht werden, befindet sich der Kunde automatisch im Zahlungsverzug.

(2) Der im Zahlungsverzug befindliche Kunde ist verpflichtet, den fälligen Betrag zzgl. Verzugszinsen unverzüglich auszugleichen. Die Verzugszinssatz beträgt auf das Jahr berechnet fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (vgl. § 288 Abs. 1 BGB).

(3) Für die Mahnung kann ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10 € erhoben werden. Darüber hinaus sind die mit der Rücklastschrift verbundenen Gebühren und Kosten vom Kunden zu tragen.

6. Änderungen des JobTickets
Änderungswünsche des Kunden müssen der KVG Lippe mbH bis spätestens zum 15. Kalendertag eines Monats für den folgenden Monat in Textform vorliegen.

7. Kündigung durch den Kunden
(1) Sämtliche Kündigungen des Kunden bedürfen der Textform und sind an die KVG Lippe mbH (Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold) zu richten.

(2) Ordentliche Kündigung:
Das JobTicket kann von dem Kunden jeweils zum 15. Kalendertag eines Monats für den folgenden Monat ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

(3) Außerordentliche Kündigung:
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem Grund, z. B. wegen Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrags, etwa einer Preisänderung, bleibt ungeachtet der obigen Regelungen unberührt.

(4) Mit der Kündigung des JobTickets erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung des letzten geschuldeten Betrags inklusive offener Forderungen und Gebühren, ohne dass es eines Widerrufs bedarf.

(5) Im Fall der Kündigung wird die dem Kunden ausgehändigte Chipkarte mit Ende des letzten Gültigkeitstages gesperrt. Die Chipkarte ist unverzüglich und unversehrt an die KVG Lippe mbH (Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold) oder der Infothek Mobilitätsberatung, Mittelstraße 131 – 133, 32657 Lemgo, zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist eine pauschale Gebühr von 5 € zu entrichten.

8. Kündigung durch die KVG Lippe mbH
(1) Sämtliche Kündigungen der KVG Lippe mbH bedürfen der Textform.

(2) Ordentliche Kündigung:
Der Vertrag über das JobTicket kann von der KVG Lippe mbH jeweils zum 15. Kalendertag eines Monats für den folgenden Monat ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

(3) Außerordentliche Kündigung:
Die KVG Lippe mbH ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für die KVG Lippe mbH liegt insbesondere dann vor, wenn

  • ein Lastschrifteinzug gem. Ziff 4 nicht möglich ist und der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat;
  • bereits zwei Rücklastschriften innerhalb von 6 Monaten entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird; oder
  • eine Bonitätsprüfung des Vertragsinhabers durch ein zugelassenes Inkassounternehmen zu dem Ergebnis geführt hat, dass Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.

(4) Im Fall der Kündigung wird die dem Vertragsinhaber ausgehändigte Chipkarte mit Ende des letzten Gültigkeitstages gesperrt. Die Chipkarte ist unverzüglich und unversehrt an die KVG Lippe mbH (Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold) oder der Infothek Mobilitätsberatung, Mittelstraße 131 – 133, 32657 Lemgo, zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist eine pauschale Gebühr von 5 € zu entrichten.

9. Verarbeitung von Kundendaten und Datenschutz
(1) Die für die Durchführung des Vertrags notwendigen Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Vertragsrealisierung durch die KVG Lippe mbH erhoben, verarbeitet und genutzt.

(2) Ferner dürfen die Daten an von der KVG Lippe mbH beauftragte Unternehmen oder Personen zum Zwecke der Bonitätsprüfung, der Vertragsdurchführung sowie der Geltendmachung, Verfolgung und Durchsetzung ihrer Ansprüche weitergegeben werden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

(3) Weitere Details zum Datenschutz sind auf der Webseite https://www.lippemobil.de/de/datenschutz.php zu finden.

10. Verlust oder Zerstörung
Bei Verlust eines JobTickets (Chipkarte) durch Diebstahl, Zerstörung oder andere Einwirkungen wird kein kostenfreier Ersatz durch die KVG Lippe mbH geleistet. Der Kunde erhält, wenn er den Verlust anzeigt oder persönlich in der Ausgabestelle erscheint, gegen eine Gebühr von 5 € ein neues JobTicket (Chipkarte). Der Verlust der Chipkarte durch Diebstahl, Zerstörung oder andere Einwirkungen (z. B. nicht mehr prüfbare Chipkarte) ist der KVG Lippe mbH unverzüglich in Textform anzuzeigen.

11. Haftung
(1) Auf Schadensersatz oder dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet die KVG Lippe mbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die KVG Lippe mbH nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
  • für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags übehaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vetrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der KVG Lippe mbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die KVG Lippe mbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die KVG Lippe mbH einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die KVG Lippe mbH haftet uneingeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

12. Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform")
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten ("OS- Plattform") geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Die entsprechende Korrespondenz mit der KVG Lippe mbH ist über die E-Mail-Adresse info@kvg-lippe.de zu führen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die KVG Lippe mbH weder bereit noch verpflichtet.

13. Sonstiges
(1) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der KVG Lippe mbH auf einen Dritten übertragen.

(2) Die KVG Lippe mbH ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne die Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen, wenn dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dem Kunden steht für den Fall der Übertragung auf einen Dritten das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(3) Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme zwingender Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

14. Widerrufsbelehrung, Folgen und Ausschluss des Widerrufs
(1) Dem Kunden steht gem. § 312d BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das JobTicket (Chipkarte) in Besitz genommen hat. Der Widerruf ist innerhalb der Widerrufsfrist der KVG Lippe mbH (Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold, E-Mail-Adresse: info@kvg-lippe.de) gegenüber mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform oder durch Rücksendung des JobTickets (Chipkarte) zu erklären, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung ausreicht.

(2) Widerruft der Kunde den Vertrag, hat die KVG Lippe mbH ihm alle Zahlungen, die die KVG Lippe mbH von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der KVG Lippe mbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die KVG Lippe mbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die KVG Lippe mbH kann die Rückzahlung verweigern, bis sie das JobTicket (Chipkarte) wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er das JobTicket (Chipkarte) zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

(3) Der Kunde hat das JobTicket (Chipkarte) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die KVG Lippe mbH über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an die KVG Lippe mbH (Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde das JobTicket (Chipkarte) vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

(4) Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn das gelieferte JobTicket entspricht nicht dem bestellten.

(5) Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust des JobTickets (Chipkarte) nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des JobTickets (Chipkarte) nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

(6) Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt bzw. herausgegeben werden, muss insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Kunden bzw. mit deren Empfang.

(7) Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn die KVG Lippe mbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SchülerTicket

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das SchülerTicket

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Zweck
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb eines Abonnements des Schülertickets Westfalen (im Folgenden „Schülerticket“) der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH (im Folgenden „KVG Lippe mbH“)

Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Telefonnummer: +49 (05231) 6279 50
E-Mail- Adresse: info@kvg-lippe.de

über das Internetportal der KVG Lippe mbH.

(2) Die Vertragspartner für das Schülerticket sind Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Sorgeberechtigte, an einer der Kooperationsschulen (im Folgenden „Kunde“) und die KVG Lippe mbH, welche das Schülerticket im Auftrag und im Namen der go.on – Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH, Niederwall 9, 33602 Bielefeld, abrechnet. Das Schülerticket wird durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der KVG Lippe mbH und einem Schulträger mit Sitz im Kreis Lippe ermöglicht.

(3) Diese AGB ergänzen die Tarifbestimmungen für das Schülerticket (welche unter https://www.westfalentarif.de/tickets-abonnements/vielfahrer abrufbar sind sowie dem Kunden mit der Bestellbestätigung per PDF übersandt werden), die jeweils gültigen Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarif „Westfalentarif“ sowie die Beförderungs-bedingungen Nahverkehr NRW (beides unter https://www.westfalentarif.de/de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/ kostenlos abrufbar sowie bei den Verkehrsunternehmen kostenlos einsehbar) und gehen diesen vor. Der jeweilige Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils mit dem Schülerticket genutzt wird. Ansprüche aus dem jeweiligen Beförderungsvertrag sind an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten.

2. Zustandekommen des Vertrages
(1) Das Abonnement eines Schülertickets setzt eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Schulträger der jeweiligen Schule und der KVG Lippe mbH voraus

(2) Der Kunde kann ein Schülerticket online bestellen unter: https://www.lippemobil.de/de/tickets-tarife/abos/.

(3) Zur Bestellung eines Schülertickets registriert der Kunde sich unter Angabe seiner relevanten persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Schule, Bankverbindung, Telefonnummer, Gültigkeitsbeginn) auf https://www.lippemobil.de/de/tickets-tarife/abos/ und erteilt der KVG Lippe mbH ein rechtsgültiges SEPA-Lastschriftmandat. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Kontoinhabers für den Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er am Ende des Registrierungsprozesses auf https://www.lippemobil.de/de/tickets-tarife/abos/ „Ticket verbindlich bestellen“ klickt. Eine Pflicht der KVG Lippe mbH zum Abschluss eines Schülertickets ergibt sich hieraus nicht.

(4) Der Kunde ist für die Dauer von zwei Wochen an sein Angebot gebunden; sein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht wird hiervon nicht berührt.

(5) Die Abgabe des Angebots kann jedoch nur erfolgen, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufnimmt.

(6) Eingabefehler kann der Kunde noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der Kunde auf der zusammenfassenden Übersichtsseite einsehen. In einer separaten E-Mail oder spätestens bei Lieferung des Schülertickets (Chipkarte), wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, Tarifbestimmungen für das Schülerticket und Widerrufsbelehrung) dem Kunden von der KVG Lippe mbH auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Davon abgesehen wird dem Kunden der Vertragstext nicht zugänglich gemacht. Der Vertragstext wird von der KVG Lippe mbH unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(7) Im Rahmen der Registrierung und der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ist die KVG Lippe mbH berechtigt, Auskünfte über die Bonität des Kunden und des Kontoinhabers bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen.

(8) Nach vorheriger Bestätigung durch den Schulträger werden die Schülertickets (Chipkarte) durch postalische Zustellung an die Hausadresse des Kunden verschickt. In der Regel werden für die Bearbeitung des Angebots 2 bis 6 Wochen benötigt.

(9) Konnte der Postversand des Schülertickets wegen nichtzutreffender, unvollständiger oder nicht mehr aktueller Angaben insbesondere zur Anschrift nicht vollzogen werden, so wird das aktuell zur Auslieferung anstehende Schülerticket bei der Infothek (Infothek Mobilitätsberatung, Mittelstraße 131 – 133, 32657 Lemgo) für den Ticketinhaber zur Abholung hinterlegt. Hiervon wird der Kunde per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse informiert. In diesem Falle erfolgt die Annahme des Angebots des Kunden durch eine Erklärung per E-Mail oder durch Aushändigung des Schülertickets (Chipkarte) in der Infothek.

(10) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(11) Der Versand findet nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt.

3. Beginn, Vertragsdauer, Nutzungsberechtigung und Ticketpreise
(1) Wird das Abonnement bis zum 15. Kalendertag eines Monats bestellt, kann es in der Regel zum 1. Kalendertag des Folgemonats genutzt werden – sofern die Bestellung einschließlich eines rechtsgültigen SEPA-Lastschriftmandats in Verbindung mit einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden bzw. des Kontoinhabers und die Bestätigung des Schulträgers vorliegen.

(2) Wird diese Frist gem. Ziff. 3 Abs. 1 nicht eingehalten, verschiebt sich der Gültigkeitsbeginn entsprechend. Der tatsächliche Gültigkeitsbeginn des Schülertickets wird dem Kunden bei Übergabe oder Übersendung des Schülertickets schriftlich mitgeteilt.

(3) Das SchülerTicket Westfalen ist nur im Abonnement mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gemäß Anlage 2. der Tarifbestimmungen des Westfalentarifs erhältlich. Folgende Regelung gilt für ein Ausscheiden aus dem SchülerTicket Westfalen vor Ablauf der Laufzeit von 12 Monaten: Unterschreitet der Fahrgast die Laufzeit von 12 Monaten, erfolgt gegenüber dem Besteller eine Nachberechnung pro Monat in Höhe eines Aufpreises von 25 % des jeweiligen Monatsbetrages. Der für den zurückgelegten Abozeitraum zu berechnende Betrag je Monat wird kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Bei einer Nachberechnung ist die Gesamtforderung auf den Preis begrenzt, der bei Erfüllung der Laufzeit von 12 Monaten zustande käme. Nach Ablauf der Laufzeit von 12 Monaten erfolgt bei einem Ausscheiden keine Nachberechnung. Eine Nachberechnung erfolgt ebenfalls nicht bei Unterschreitung der Laufzeit von 12 Monaten zum jeweiligen Schuljahreswechsel. Alle Abonnements enden automatisch mit Ende des Pilotprojektes zum 31.07.2024.

(4) Das Schülerticket wird in der Regel in Form einer Chipkarte als elektronisches Ticket ausgegeben und ist nicht auf Dritte übertragbar. Es ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Auf der Chipkarte sind die Daten des Kunden (Name, Vorname), räumliche und zeitliche Gültigkeitsmerkmale sowie sonstige Daten gespeichert, die im Rahmen der Ausgabe und Kontrolle des elektronischen Tickets notwendig sind.

(5) Das Schülerticket (Chipkarte) bleibt während der gesamten Dauer des Vertrages Eigentum der KVG Lippe mbH und ist nach Beendigung des Vertrages an diese zurückzugeben, gem. Ziff. 7 Abs. 4.

(6) Der Kunde hat jegliche Beschädigung sowie Verlust des Schülertickets (Chipkarte) unverzüglich bei der KVG Lippe mbH anzuzeigen.

(7) Der Kunde ist ab dem Gültigkeitsbeginn zur Nutzung des Schülertickets berechtigt. Die Nutzungsberechtigung entfällt, wenn er seine Zahlungspflichten nicht vollständig und nicht regelmäßig erfüllt. Bei wissentlicher Nutzung des Schülertickets ohne Zahlung nutzt der Kunde einen ungültigen Fahrausweis.

(8) Die Nichtnutzung eines Schülertickets aufgrund von Urlaub, Krankheit, Verlust des Tickets o.ä. führt nicht zu einer Unterbrechung des Vertrags. Eine Erstattung des monatlichen Entgeltes wegen Nichtnutzung des Schülertickets findet nicht statt.

(9) Kann der Kunde sein Schülerticket bei einer Ticketkontrolle nicht vorzeigen, ist das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) in voller Höhe zu zahlen. Wird das Schülerticket innerhalb von 7 Tagen bei der auf dem Beleg zur Kontrolle genannten Einspruchsstelle vorgelegt, ermäßigt sich der EBE-Betrag auf die Bearbeitungsgebühr. Die Höhe des EBE-Betrages und der Bearbeitungsgebühr ergeben sich aus den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (unter https://www.westfalentarif.de/de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/ kostenlos abrufbar sowie bei den Verkehrsunternehmen kostenlos einsehbar).

(10) Alle angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise. Die Angabe erfolgt in Euro und inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Zahlungsbedingungen, Konto- und Adressänderung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das monatliche Entgelt für das Schülerticket zu entrichten. Die Abrechnung zwischen dem Kunden und der KVG Lippe mbH erfolgt für volle Kalendermonate. Das vom Kunden monatlich zu zahlende Entgelt ist am ersten Werktag jeden Monats fällig.

(2) Mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist die KVG Lippe mbH ermächtigt, den monatlichen Abonnementpreis inklusive weiterer offener Forderungen und Gebühren aus dem Vertragsverhältnis monatlich im Voraus von einem im SEPA-Teilnehmerland geführten Girokonto abzubuchen

(3) Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird das Entgelt gem. Ziff. 4 Abs. 2 bis spätestens zum 6. Kalendertag eines jeden Monats abgebucht. Der Kunde ist verpflichtet, das monatliche Entgelt auf dem angegebenen Konto spätestens am 1. Werktag eines Monats bereitzuhalten.

(4) Änderungen der persönlichen Daten des Kunden, wie z.B. Adresse oder Bankverbindung, sind der KVG Lippe mbH unverzüglich in Textform mitzuteilen. Etwaige Änderungen werden jeweils zum 1. Kalendertag eines Gültigkeitsmonats berücksichtigt, sofern die Änderungsmitteilung bis spätestens zum 15. Kalendertag des Vormonats der KVG Lippe mbH in Textform vorliegt. Eine Änderung der Bankverbindung bedarf der Vorlage eines vom Kontoinhaber unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats. Geht diese Mitteilung nach dem 15. Kalendertag des Vormonats ein, so wird der Betrag im Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Für hieraus entstehende Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) haftet der Kunde.

5. Fristgemäße Abbuchung, Rücklastschrift, Zahlungsverzug
(1) Kann ein fälliger Betrag zu dem unter Ziff. 4 Abs. 3 genannten Zeitpunkt aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht von dem im SEPA Lastschriftmandat angegebenen Girokonto abgebucht werden, befindet sich der Schüler automatisch im Zahlungsverzug.

(2) Der im Zahlungsverzug befindliche Kunde ist verpflichtet, den fälligen Betrag zzgl. Verzugszinsen unverzüglich auszugleichen. Die Verzugszinssatz beträgt auf das Jahr berechnet fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (vgl. § 288 Abs. 1 BGB).

(3) Für die Mahnung kann ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10 € erhoben werden. Darüber hinaus sind die mit der Rücklastschrift verbundenen Gebühren und Kosten vom Kunden zu tragen.

(4) Änderungen des SchülerticketsÄnderungswünsche des Kunden müssen der KVG Lippe mbH bis spätestens zum 15. Kalendertag eines Monats für den folgenden Monat in Textform vorliegen.

6. Kündigung durch den Kunden
(1) Sämtliche Kündigungen des Kunden bedürfen der Textform und sind an die KVG Lippe mbH (Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold) zu richten.

(2) Ordentliche Kündigung: Das Schülerticket kann von dem Kunden jeweils zum 15. Kalendertag eines Monats für den folgenden Monat ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

(3) Außerordentliche Kündigung:Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem Grund, z. B. wegen Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrags, etwa einer Preisänderung, bleibt ungeachtet der obigen Regelungen unberührt.

(4) Mit der Kündigung des Schülertickets erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung des letzten geschuldeten Betrags inklusive offener Forderungen und Gebühren, ohne dass es eines Widerrufs bedarf.

(5) Im Fall der Kündigung wird die dem Kunden ausgehändigte Chipkarte mit Ende des letzten Gültigkeitstages gesperrt. Die Chipkarte ist unverzüglich und unversehrt an die KVG Lippe mbH (Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold) oder der Infothek Mobilitätsberatung, Mittelstraße 131 – 133, 32657 Lemgo, zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist eine pauschale Gebühr von 5 € zu entrichten.

7. Kündigung durch die KVG Lippe mbH
(1) Sämtliche Kündigungen der KVG Lippe mbH bedürfen der Textform.

(2) Ordentliche Kündigung:Der Vertrag über das Schülerticket kann von der KVG Lippe mbH jeweils zum 15. Kalendertag eines Monats für den folgenden Monat ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

(3) Außerordentliche Kündigung:Die KVG Lippe mbH ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für die KVG Lippe mbH liegt insbesondere dann vor, wenn ein Lastschrifteinzug gem. Ziff 4 nicht möglich ist und der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat; bereits zwei Rücklastschriften innerhalb von 6 Monaten entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird; oder eine Bonitätsprüfung des Vertragsinhabers durch ein zugelassenes Inkassounternehmen zu dem Ergebnis geführt hat, dass Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.

(4) Im Fall einer Kündigung wird die dem Vertragsinhaber ausgehändigte Chipkarte mit Ende des letzten Gültigkeitstages gesperrt. Die Chipkarte ist unverzüglich und unversehrt an die KVG Lippe mbH (Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold) oder der Infothek Mobilitätsberatung, Mittelstraße 131 – 133, 32657 Lemgo, zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist eine pauschale Gebühr von 5 € zu entrichten.

8. Verarbeitung von Schülerdaten und Datenschutz
(1) Die für die Durchführung des Vertrags notwendigen Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Vertragsrealisierung durch die KVG Lippe mbH erhoben, verarbeitet und genutzt.

(2) Ferner dürfen die Daten an von der KVG Lippe mbH beauftragte Unternehmen oder Personen zum Zwecke der Bonitätsprüfung, der Vertragsdurchführung sowie der Geltendmachung, Verfolgung und Durchsetzung ihrer Ansprüche weitergegeben werden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

(3) Weitere Informationen zum Datenschutz und die Datenschutzbestimmungen sind auf der Webseite https://www.lippemobil.de/de/datenschutz.php zu finden.

9. Verlust oder Zerstörung
Bei Verlust eines Schülertickets (Chipkarte) durch Diebstahl, Zerstörung oder andere Einwirkungen wird kein kostenfreier Ersatz durch die KVG Lippe mbH geleistet. Der Kunde erhält, wenn er den Verlust anzeigt oder persönlich in der Ausgabestelle erscheint, gegen eine Gebühr von 5 € ein neues Schülerticket (Chipkarte). Der Verlust der Chipkarte durch Diebstahl, Zerstörung oder andere Einwirkungen (z. B. nicht mehr prüfbare Chipkarte) ist der KVG Lippe mbH unverzüglich in Textform anzuzeigen.

10. Haftung
(1) Auf Schadensersatz oder dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet die KVG Lippe mbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die KVG Lippe mbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Schüler regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der KVG Lippe mbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die KVG Lippe mbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die KVG Lippe mbH einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die KVG Lippe mbH haftet uneingeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

11. Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform")
(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten ("OS- Plattform") geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.Die entsprechende Korrespondenz mit der KVG Lippe mbH ist über die E-Mail-Adresse info@kvg-lippe.de zu führen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die KVG Lippe mbH weder bereit noch verpflichtet.

12. Sonstiges
(1) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der KVG Lippe mbH auf einen Dritten übertragen.

(2) Die KVG Lippe mbH ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne die Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen, wenn dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dem Kunde steht für den Fall der Übertragung auf einen Dritten das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(3) Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme zwingender Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Widerrufsbelehrung, Folgen und Ausschluss des Widerrufs
(1) Dem Kunde steht gem. § 312d BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Schülerticket (Chipkarte) in Besitz genommen hat. Der Widerruf ist innerhalb der Widerrufsfrist der KVG Lippe mbH (Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold, E-Mail-Adresse: info@kvg-lippe.de) gegenüber mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform oder durch Rücksendung des Schülertickets (Chipkarte) zu erklären, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung ausreicht.

(2) Widerruft der Kunde den Vertrag, hat die KVG Lippe mbH ihm alle Zahlungen, die die KVG Lippe mbH von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Schüler eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der KVG Lippe mbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die KVG Lippe mbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die KVG Lippe mbH kann die Rückzahlung verweigern, bis sie das Schülerticket (Chipkarte) wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er das Schülerticket (Chipkarte) zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

(3) Der Kunde hat das Schülerticket (Chipkarte) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die KVG Lippe mbH über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an die KVG Lippe mbH (Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde das Schülerticket (Chipkarte) vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

(4) Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn das gelieferte Schülerticket entspricht nicht dem Bestellten.

(5) Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust des Schülertickets (Chipkarte) nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Schülertickets (Chipkarte) nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

(6) Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt bzw. herausgegeben werden, muss insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Kunden bzw. mit deren Empfang.

(7) Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn die KVG Lippe mbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Schülern vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.

Kontakt

InfoThek Mobilitätsberatung
im STADTBUS-Zentrum
Mittelstraße 131-133, 32657 Lemgo
kontakt@infothek-lippe.de
www.infothek-lippe.de

Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag: 08-17 Uhr
Freitag: 08-13 Uhr
24.12. und 31.12. geschlossen

Info-Telefon

05261 6673950
Montag-Freitag: 07:15-00 Uhr
Samstag: 07:15-01:45 Uhr
Sonn- und Feiertage: 09-01 Uhr*
* nicht am 24. und 31.12.

 

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