Der Kreis Lippe beabsichtigt, öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über
Öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) zu vergeben.
Die zuständige Behörde kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 ÖPNVG NRW.
Gegenstand der beabsichtigten ÖDA sind öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) gemäß §44 PBefG namens „Limo“ in den Bedienungsgebieten „Lage, Leopoldshöhe, Oerlinghausen“ sowie „Blomberg, Schieder-Schwalenberg, Lügde“ im Kreis Lippe. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG. Im Rahmen der Vergabe sollen die beiden Bedienungsgebiete jeweils ein Los bilden.
Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben.
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit den beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument des Landkreises Lippe (einschl. Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben.
Das Ergänzende Dokument steht als Download unter folgender URL zur Verfügung:
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