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Veröffentlichungen

 
 




Bericht nach Art. 7 (1) VO 1370

Am 03.12.2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten.

Nach Art. 7 (1) VO 1370 hat jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen anzufertigen mit dem Ziel, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.

Gemäß § 8 III S.1 PBefG iVm § 1 II RegG und § 3 ÖPNVG NRW ist die zuständige Behörde für den Busverkehr im Kreis Lippe (ausgenommen der Stadtbusstädte Detmold, Bad Salzuflen und Lemgo) der Aufgabenträger Kreis Lippe, für den die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH entsprechend tätig wird.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs erhalten die sog. ausgewählten Betreiber über die Tarifeinnahmen und sonstigen Einnahmen hinaus kommunale Ausgleichsleistungen sowie Landesmittel aus § 11 ÖPNVG NRW. Dem Kreis Lippe stehen Mittel aus den pauschalierten Zuweisungen gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW zur Verfügung, die für Zwecke des ÖPNV an private und öffentliche Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden. Die Weiterleitung der Mittel erfolgt auf Basis Öffentlicher Dienstleistungsaufträge.

Des Weiteren erhalten Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs seit dem Jahr 2011 eine jährliche Ausbildungsverkehr-Pauschale vom Land NRW nach § 11a ÖPNVG NRW. Diese ersetzen die bisher bundesgesetzlichen Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45a Personenbeförderungsgesetz. 87,5% der auf den Kreis Lippe entfallenden Pauschale werden an die in seinem Zuständigkeitsbereich tätigen Verkehrsunternehmen zur nachhaltigen Absicherung des Schüler- und Ausbildungsverkehrs im ÖPNV weitergeleitet. Bis zu 12,5% der auf den Kreis Lippe entfallenden Pauschale werden zur Finanzierung von Maßnahmen, die der Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildungsverkehr dienen, an Verkehrsunternehmen auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags weitergeleitet.

Überdies gewährt das Land dem Kreis Lippe auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr NRW“ Zuwendungen zur Förderung von Sozialtickets im ÖPNV. Die Mittel dienen der nachhaltigen Sicherung der Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an einem durch Mobilität bestimmten Leben und werden an die im Kreis Lippe tätigen Verkehrsunternehmen –auf Basis öffentlicher Dienstleistungsaufträge und einer Allgemeinen Vorschrift - weitergeleitet.

Im Jahr 2020 wurden die durch die Corona - Pandemie insbesondere im Barverkauf verursachten Fahrgeldausfälle  durch Billigkeitsleistungen des Landes NRW ("Corona - Rettungsschirm") ausgeglichen.

Desweiteren gab es eine Förderung des Landes NRW für die Zubestellung von Verkehrsleistungen zur Entzerrung der Schülerverkehre im zweiten Halbjahr des Jahres 2020, die der Kreis Lippe für die von ihm beauftragten Leistungen in den Linienbündel I,III,V in Anspruch genommen hat.

Politische Ziele und Strategiepapier „Nahverkehrsplan“:

Die Nahverkehrspläne der Aufgabenträger lassen sich unter dem Begriff der „Strategiepapiere für den öffentlichen Verkehr“ subsumieren. Die in Deutschland bestehenden Regelungen über Nahverkehrspläne füllen den Rahmen hinreichend aus. Der Bericht des Kreises Lippe steht im Einklang mit dem Nahverkehrsplan für den Kreis Lippe.

Im Folgenden finden Sie für den einzelnen Aufgabenträger die geforderten Angaben für den Zeitraum im Sinne der Verordnung

(Die Angabe der Taktzeiten gibt das Grundangebot wieder, Abweichungen im Einzelnen können nicht ausgeschlossen werden.):


ÖPNV-Pauschale nach § 11 ABS. 2 ÖPNVG NRW 

Zweck und Instrument der Weiterleitung der dem Kreis Lippe zugewiesenen Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW:

Der Aufgabenträger Kreis Lippe hat gemäß den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW den Zweck und das Instrument der Weiterleitung der ihm nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW gewährten Mittel zu veröffentlichen.

Von den Mitteln aus der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW werden jährlich mindestens 80% für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV und dabei mindestens 30 Prozent der Pauschale als Anreiz zum Einsatz neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Die Weiterleitung erfolgt aufgrund öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Mittel aus der ÖPNV-Pauschale erhalten hiernach nur Verkehrsunternehmen, denen der Aufgabenträger zuvor einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag erteilt hat. Solche öffentlichen Dienstleistungsaufträge schließt der Kreis Lippe dann ab, wenn eine ausreichende Verkehrsbedienung in Form von nahverkehrsplankonformen Verkehrsformen nicht eigenwirtschaftlich im Sinne des § 8 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz erbracht werden können.

Kontakt

InfoThek Mobilitätsberatung
im STADTBUS-Zentrum
Mittelstraße 131-133, 32657 Lemgo
kontakt@infothek-lippe.de
www.infothek-lippe.de

Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag: 08-17 Uhr
Freitag: 08-13 Uhr
24.12. und 31.12. geschlossen

Info-Telefon

05261 6673950
Montag-Freitag: 07:15-00 Uhr
Samstag: 07:15-01:45 Uhr
Sonn- und Feiertage: 09-01 Uhr*
* nicht am 24. und 31.12.

 

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