Das heißt: Die Fahrgäste müssen keinen Nachweis mehr vorlegen, ob sie geimpft, getestet oder genesen sind. Diese Änderung tritt aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes vom 18. März 2022 in Kraft.
Weiterhin gilt bis zum 2. April 2022 das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen im NRW-Nahverkehr. Es muss mindestens eine OP-Maske getragen werden. Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit dem Standard KN/N95 wird weiterhin dringend empfohlen. Das Bestehenbleiben der Maskenpflicht ist durch die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 19. März 2022 geregelt.
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Diese Seite wird aktualisiert. Aktueller Stand: 22.03.2022 - 11 Uhr
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