27.04.2021 Inzidenzunabhängig
Seit Samstag, den 24. April 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) in Kraft (gültig bis 14.05.2021). Dies hat auch Auswirkungen auf die Maskenpflicht in Bussen, Stadtbahnen und Zügen und an Haltestellen. Die Maskenpflicht wird – UNABHÄNGIG von der Inzidenz – noch einmal verschärft.
Alle Verkehrsbetriebe in Lippe fahren mit ihren Bussen, wie gewohnt, regulär nach Fahrplan. Auch die Ausgangssperre hat keine Auswirkungen auf das Fahrplanangebot. Wir gewährleisten Berufstätigen weiterhin eine sichere Beförderung von und zur Arbeit, auch während der Ausgangssperre.
Die Landesregierung NRW hat für alle Kreise in TeutoOWL die Bundesnotbremse angeordnet. Das heißt: Für alle Kreise (Minden-Lübbecke, Lippe, Gütersloh, Herford und die kreisfreie Stadt Bielefeld) gilt in allen Verkehrsmitteln (Bus, StadtBahn, Züge, AST/ALF) und an Haltestellen:
Ausnahmen von der Tragepflicht einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)
Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) gilt nicht für:
• Kinder, „die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“,
• Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung,
• gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen (vgl. § 28b Abs. 9 Nr. 1-3).
Informationen zu den aktuell angeordneten Vorgaben der Landregierung finden Sie hier:
Weitere Details zu den Maßnahmen in NRW werden im Laufe der kommenden Woche durch des Verkehrsministerium NRW bekannt gegeben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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